Von: Joerg
Wieder mal eine schöne Geschichte aus dem Leben. Nur gut, dass der Mandnat einen aufmerksamen Anwalt hat. Ich frage mich aber nun, ob der Mandant sich hier eine unwahre Geschichte mit seiner Freundin...
View ArticleVon: RA JM
Und überhaupt: Bei 66.- Teuro NA pro Tag wäre das Teenie ohnehin gehalten, in Befolgung der Schadensminderungspflicht mit dem Taxi zur Eisdiele zu fahren.
View ArticleVon: Kreativ
Holen mer durch einen satten Aufschlag aufs Schmerzensgeld wieder rein - die schöne R1 so lange nicht nutzen können tut doppelt weh
View ArticleVon: Alex
YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg diese Werte sind einfach nur Krank Scheiße was diese Maschine so alles zu leisten kann. Diese Fahrzeuge haben in der Regel oben rechts einen...
View ArticleVon: Verlinkt #004 – Nutzungsausfall, Verfassungsbeschwerde, Blitzerfotos,...
[...] Kanzlei Hoenig: “Kein Nutzungsausfall für den Teenie“ [...]
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